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Förderung der Wärmepumpe: das sollten Sie für 2024 wissen

Über die Frage, wie wir in den kommenden Jahren heizen werden, wird kontrovers diskutiert. Photovoltaikanlage, Balkonkraftwerk, Wärmepumpe – Alternativen für fossile Brennstoffe sind vorhanden. Nun gilt es, nur die Wahl zu treffen, wie Sie umweltbewusst, nachhaltig und kostensparend Heizen möchten.

Möchten Sie in naher Zukunft eine Wärmepumpe installieren? Dann sollten Sie sich über die Wärmepumpenförderung 2024 informieren. Ab kommendem Jahr treten neue Fördermaßnahmen in Kraft, die Ihnen den Einbau einer Wärmepumpe noch attraktiver machen werden. Autor und Energieberater Tobias Otta erklärt Ihnen in diesem Artikel alles, was Sie dazu wissen müssen.

Aktuelle politische Entwicklungen zur Wärmepumpenförderung

Die wegen eines Urteils des Verfassungsgerichts verhängte Haushaltssperre der Bundesregierung wurde für das Haushaltsjahr 2023 bereits wieder aufgehoben. Der Haushalt für das Jahr 2024 soll am 2. Februar 2024 verabschiedet werden. Was bedeutet dies für Ihr Neubau- bzw. Sanierungsvorhaben?

Fördermöglichkeiten in 2024

Eine Wärmepumpe ist eine energieeffiziente und umweltfreundliche Heizlösung, die sich immer mehr durchsetzt. Um eine Anschaffung attraktiver zu gestalten, stehen ab 2024 verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Diese können dazu beitragen, die Anschaffungskosten für ein solches System zu senken und somit den Geldbeutel zu schonen.

Eine Förderung kann in Form von Zuschüssen oder steuerlichen Vergünstigungen gestaltet sein. Um von diesen Vorteilen profitieren zu können, müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt werden. Dazu zählen zum Beispiel die Wahl eines effizienten Systems und der Einsatz erneuerbarer Energien. Wer sich für eine geförderte Wärmepumpe entscheidet, kann nicht nur Geld sparen, sondern auch einen Beitrag zum Umweltschutz leisten und langfristig von deutlichen Einsparpotenzialen profitieren. Es lohnt sich daher, sich rechtzeitig über die verschiedenen Fördermöglichkeiten im Jahr 2024 zu informieren und bei Bedarf eine entsprechende Antragstellung vorzunehmen.

Förderungen im Bereich der energetischen Sanierung von Gebäuden

Die Förderung für Energieberatungen, also die Erstellung des sogenannten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), wurde ausgesetzt. Es ist bisher nicht bekannt, wann eine Antragstellung wieder möglich ist. Da der Haushalt für 2023 wieder freigegeben ist, wird in der Branche erwartet, dass die Freigabe in Kürze erfolgt (Stand 19.12.2023).

Die Förderung für energetische Sanierungsprojekte im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) war von der Haushaltssperre ausgenommen. Es können also bis Ende des Jahres 2023 weiterhin Förderanträge gestellt werden. Wer noch keinen iSFP hat erstellen lassen, kann derzeit jedoch nicht den iSFP-Bonus in Höhe von 5 % beantragen.

Neue Bedingungen für die BEG

Ab 2024 ändern sich die Bedingungen für die BEG. Im Rahmen der Überarbeitung des Haushaltes für 2024 wurden Verbesserungen, die im Rahmen des Baugipfels im September beschlossen wurden, wieder zurückgenommen. So sind trotz Rücknahme einiger Boni weiterhin Förderungen von 30–70 % bei Heizungen (wie Wärmepumpen) und 15–20 % bei der Verbesserung der Gebäudehülle (Fenstertausch, Dämmung etc.) möglich. Sofern eine Antragstellung ab dem 1. Januar 2024 noch nicht möglich ist, sollen Maßnahmen dennoch begonnen und nachträglich ein Förderantrag gestellt werden dürfen.

Modernes Heizen für die Zukunft
Michael Kofler und Tobias Otta geben Ihnen einen Überblick zu allen Fragen rund um das Heizen mit einer Wärmepumpe. Sie erläutern verständlich, worauf Sie bei der Planung achten müssen. So verstehen Sie die Technik und können anhand von zahlreichen Beispielszenarien die richtige Entscheidung für Ihr Zuhause treffen.

Gesetze und Förderungsansätze rund um die Wärmepumpe

Die Umstellung fossiler Heizungen auf Wärmepumpen wird in Deutschland durch das Gebäudeenergiegesetz stark gefördert. Die Regeln, die dabei gelten, sind allerdings komplex und mitunter verwirrend. Bei der Aufstellung einer Wärmepumpe sowie bei der möglicherweise notwendigen Tiefenbohrung für Erdwärmepumpen müssen die örtlichen Gesetze eingehalten werden. Worauf Sie hierbei achten müssen, erfahren Sie im Folgenden. Sie sollten jedoch beachten, dass sich Förderungsmodelle und gesetzliche Regeln häufig ändern, und sie variieren beträchtlich je nach Land bzw. Bundesland. Die hier vorgestellten Gesetze geben einen kompakten Überblick über die Neuerungen in 2024.

Das Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt seit 2020 in Deutschland den Rahmen für die Energieeffizienz von Neubauten und für bestehende Gebäude vor. Es hat die vorher gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst, die wiederum 2002 die Wärmeschutzverordnung (WSchV) ersetzte, die 1977 das erste Mal veröffentlicht wurde.

Wenn ein neues Wohngebäude errichtet wird, muss es die folgenden zwei Kriterien erfüllen, um dem Gebäudeenergiegesetz zu entsprechen:

  • Die Mindestdämmung der gesamten Gebäudehülle gemessen anhand des mittleren U-Werts, auch als Wärmedurchgangskoeffizient bekannt, der angibt, wie viel Wärme pro Quadratmeter Fläche und Kelvin Temperaturunterschied durch ein Bauteil verloren geht
  • Der Primärenergieverbrauch, der bestimmt, wie viel fossile Energie für die Beheizung des Gebäudes genutzt wird

Für bestehende Gebäude schreibt das Gebäudeenergiegesetz maximale U-Werte vor, die relevant sind, wenn Gebäudebauteile saniert werden. Wird zum Beispiel das Dach neu eingedeckt, so muss auch die Wärmedämmung an den gesetzlichen Mindeststandard angepasst werden. Gleiches gilt für den Austausch von Fenstern und Haustüren.

Für den Einbau bzw. den Betrieb von Heizungsanlagen gibt es bisher vergleichsweise wenige Vorgaben. So ist lediglich der Betrieb von Heizungsanlagen verboten, die mit flüssigen oder festen Brennstoffen betrieben werden, falls die Anlagen älter als 30 Jahre sind. Da es Ausnahmen für Niedertemperatur- und Brennwertheizungen von dieser Regelung gibt, sind davon aber nur wenige Anlagen betroffen.


Die Energie-Experten

Michael Kofler ist Elektrotechniker und erfahrener Autor, der komplexe Themen verständlich erklären kann. Tobias Otta ist Energieberater und war als Ingenieur an der Entwicklung von Heizungen beteiligt. Gemeinsam erklären sie Ihnen alles Wichtige rund um die Wärmepumpe.

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Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz ab 2024

Das Gebäudeenergiegesetz wird zum Jahr 2024 novelliert. Folgende Änderungen treten dadurch in Kraft:

Die wohl größte Änderung betrifft die Pflicht, dass bei neuen Heizungsanlagen mindestens 65 % erneuerbare Energie eingesetzt werden müssen. Als erneuerbare Energie gilt der Einsatz von Solarthermie, Wärmepumpen, Holzheizungen, der Anschluss an ein Wärmenetz und auch die Nutzung von Wasserstoff oder Biogas in einer Gasheizung. Da die Verfügbarkeit von Wasserstoff und Biogas sehr beschränkt und kostenintensiv ist (und vorerst auch bleiben wird), entspricht die Vorgabe in weiten Bereichen einem Verbot von Gas- und Ölheizungen.

Sämtliche Vorgaben treten jedoch erst in Kraft, sobald in der Stadt oder Kommune eine kommunale Wärmeplanung durchgeführt wurde. Damit soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, den Heizungstausch auf entstehende Wärme- und Wasserstoffnetze abzustimmen. Lediglich für Neubauten in ausgewiesenen Neubaugebieten gilt die neue Regelung bereits ab 2024.

Förderansätze in Deutschland

Zusammen mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes wird auch die Förderung von nachhaltigen Heizungen für Bestandsgebäude angepasst. Im Folgenden wird der voraussichtliche Stand ab 2024 vorgestellt. Die Förderung von Effizienzhäusern, sowohl im Neubau als auch im Bestand, ändert sich voraussichtlich nicht. Grundsätzlich gilt es, zwei unterschiedliche Förderansätze zu unterscheiden:

  • Effizienzhaus: Die Förderung von ganzheitlichen Sanierungs- bzw. Neubaukonzepten, sogenannte Effizienzhäuser, werden oft mit der KfW-Bank verbunden, da von ihr die entsprechenden Kredite und Tilgungszuschüsse ausgegeben werden. Für die Bewertung eines Effizienzhauses werden für das Gebäude die Werte »mittlerer U-Wert« und »Primärenergiebedarf « berechnet. Beide Werte müssen die entsprechenden Werte des Referenzgebäudes um ein gewisses Niveau unterschreiten.
  • Einzelmaßnahmen: Dazu zählen z. B. der Austausch der Fenster oder der Heizung bzw. die Dämmung des Dachs. Einzelmaßnahmen werden als reiner Zuschuss durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt. Ab 2024 soll die KfW für die Förderung von Heizungen zuständig sein. Wie der Name schon sagt, können damit einzelne Maßnahmen gefördert werden, was sogar den Austausch von einzelnen Fenstern oder die Dämmung von nur einer Gebäudeseite ermöglicht.

Genauere Informationen zur Ausgestaltung der Förderansätze sowie zu den Förderungen in Österreich und in der Schweiz finden Sie im Buch → Wärmepumpen. Grundlagen, Planung, Betrieb.

Kriterien zur Beantragung der Förderung für Wärmepumpen

Um die Förderung für Wärmepumpen im Jahr 2024 zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Diese beinhalten unter anderem:

  • dass die Wärmepumpe in einem bestehenden Wohngebäude eingebaut wird und nicht in einem Neubau.
  • dass die Anlage über eine bestimmte Effizienzklasse verfügt.
  • dass die Anlage nur von zertifizierten Fachbetrieben installiert werden darf.
  • dass der Antragsteller Eigentümer des Gebäudes ist und dieses selbst bewohnt oder vermietet.
  • dass man eine Vor-Ort-Beratung durch einen Energieberater durchführt, um sicherzustellen, dass die gewählte Wärmepumpentechnologie optimal zur gegebenen Situation passt.

Es lohnt sich also, sich im Vorfeld genau über die Kriterien zur Beantragung der Förderung zu informieren und diese bei der Planung des Projekts zu berücksichtigen. Bei der Wahl der richtigen Wärmepumpe kann Sie ein Energieberater bzw. eine Energieberaterin effektiv unterstützen. Zudem finden Sie auch in Fachbüchern nützliche Hilfestellungen: Sie  lernen die Grundlagen und Funktionsweisen kennen und erfahren, was Sie beim Austausch alter Heizsysteme gegen moderne, geförderte Lösungen beachten sollten. So treffen Sie die richtige Entscheidung und nutzen langfristig Einsparpotenziale.

Steuerliche Vorteile bei der Nutzung von geförderten Wärmepumpenanlagen

Eine geförderte Wärmepumpenanlage bietet nicht nur ökologische Vorteile, sondern auch steuerliche Anreize. Im Rahmen der Wärmepumpenförderung 2024 können Haushalte und Unternehmen, die sich für eine umweltfreundliche Heizlösung entscheiden, von verschiedenen Steuervorteilen profitieren. Dazu zählen beispielsweise die Abschreibungsmöglichkeiten über einen längeren Zeitraum oder die Möglichkeit zur Geltendmachung von Sonderausgaben. Diese Vorteile machen den Kauf einer geförderten Wärmepumpenanlage attraktiver und tragen dazu bei, dass der Umstieg auf erneuerbare Energien weiter vorangetrieben wird. Wer in eine moderne und energieeffiziente Heizlösung investiert, kann nicht nur das Klima schützen, sondern auch langfristig viel Geld sparen.

Verfahren und Fristen zur Antragstellung auf Förderung einer Wärmepumpe im Jahr 2024

Wenn Sie planen, im Jahr 2024 eine Wärmepumpe zu kaufen und die staatliche Förderung in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie sich mit den Verfahren und Fristen zur Antragstellung vertraut machen.

Die Beantragung der Förderung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Es ist wichtig zu beachten, dass die Fördermittel begrenzt sind und nach dem »Windhundprinzip« vergeben werden – wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Daher sollten Sie Ihren Antrag frühzeitig stellen, um sicherzustellen, dass genügend Mittel vorhanden sind.

Die genauen Fristen für die Antragstellung variieren je nach Förderprogramm und können auf den Websites des BAFA oder der KfW eingesehen werden. Wenn Sie alle notwendigen Unterlagen bereithalten und den Antrag rechtzeitig einreichen, steht Ihnen einer erfolgreichen Beantragung der Förderung für Ihre neue Wärmepumpe nichts mehr im Wege.

Die Inhalte auf dieser Seite stammen z. T. aus dem Buch »Wärmepumpen. Grundlagen, Planung, Betrieb« und wurden z. T. durch Autor Tobias Otta bereitgestellt.  © Rheinwerk Verlag (1,2)

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